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EuGH  - C-154/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 140 Buchstabe a, RL 2006/112/EG Art 140 Buchstabe b, RL 2006/112/EG Art 132, RL 2006/112/EG Art 370

Rechtsfrage

Ist Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 dahin auszulegen, dass die in diese Bestimmung aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt? Wenn nicht, ist dann an die Befreiung die Bedingung geknüpft, dass der Zahnersatz aus dem Ausland von einem Zahnarzt oder Zahntechniker und/oder an einen Zahnarzt oder Zahntechniker geliefert wurde?

Sofern die in Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung (unter den in der ersten Frage genannten Bedingungen oder ohne diese Bedingungen) für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt, gilt dann die Befreiung in Mitgliedstaaten wie den Niederlanden, die der Befreiung nach Art. 132 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 entsprochen haben, auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz, der aus einem Mitgliedstaat stammt, der von der Ausnahme- und Übergangsregelung des Art. 370 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 Gebrauch gemacht hat?

Ausland; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Lieferung; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Zahnarzt; Zahnersatz; Zahntechniker

Fundstelle(n):
OAAAE-38932

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