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Ergänzungsbilanzen bei mitunternehmerschaftlichen Transaktionen
I. Zweck und Inhalt positiver und negativer Ergänzungsbilanzen
Bei der steuerlichen Beratung von Mitunternehmerschaften spielen Ergänzungsbilanzen (ErgBil) einzelner Mitunternehmer eine besondere Rolle (zu einem Überblick vgl. Kahle, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, S. 284-292 NWB FAAAE-06048). Der Gesetzgeber erwähnt sie anlassbezogen verschiedentlich (insbesondere in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG für übertragene Einzelwirtschaftsgüter sowie in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG bei Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft), definiert sie aber nicht. In der Praxis lösen Gesellschafterwechsel bei Mitunternehmerschaften und der Wunsch nach Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen (etwa gem. § 6b EStG) ebenfalls ErgBil aus. Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum enthalten ErgBil positive oder negative gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Bilanzansätzen gesamthänderisch genutzter Wirtschaftsgüter. Es wird ein doppelter Zweck verfolgt:
Sicherstellung der personellen Zuordnung der bis zu einem Transaktionszeitpunkt entstandenen stillen Reserven;
Festhalten der Anschaffungskosten/Buchwerte unabhängig von der gesamth...