Lehrbuch Einkommensteuer

19. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61105-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53549-9

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Lehrbuch Einkommensteuer (19. Auflage)

Kapitel 13: Steuertarif

13.1 Allgemeines

13.1.1 Solidaritätszuschlag
13.1.1.1 Wesen und Geltungsdauer

2381Der Solidaritätszuschlag, der bereits in der Zeit vom erhoben wurde, wurde ab wieder eingeführt.

Er ist eine Ergänzungsabgabe und als solche eine selbständige, gesondert von der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Nur aus technischen Gründen knüpft er an die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer an. Damit ist er in der Systematik der Kirchensteuer vergleichbar, die ebenfalls an die Einkommensteuer anknüpft, sich also durch den Solidaritätszuschlag nicht erhöht.

Nach § 2 SolZG umfasst der Kreis der Abgabepflichtigen alle unbeschränkt und beschränkt Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen.

In der Folge sollen nur die Auswirkungen auf die Einkommensteuerpflichtigen dargestellt werden.

13.1.1.2 Bemessungsgrundlage

2382Nach § 3 SolZG bemisst sich der Solidaritätszuschlag,

  1. soweit eine ESt-Veranlagung vorzunehmen ist, nach der Einkommensteuer, die – abweichend von § 2 Abs. 6 EStG – unter Berücksichtigung der Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG fes...

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