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FG Baden-Württemberg 26.9.2012 2 K 776/11, IWB 12/2013 S. 402

FG Baden-Württemberg | Normenkonkurrenz von DBA bei der Besteuerung von Grenzgängern

(1) Die Normenkonkurrenz von DBA, die innerstaatlich gem. Art. 59 Abs. 2 GG den Rang einfacher Bundesgesetze haben, ist durch die Gerichte nach den allgemeinen Regeln im Wege der Auslegung aufzulösen. (2) Hat eine der Normen einen weiteren (generellen) Anwendungsbereich als die konkurrierende speziellere Norm, ist die Kollision nach dem Prinzip des Vorrangs des spezielleren vor dem allgemeineren Gesetz aufzulösen. (3) In diesem Sinne ist unter systematischen Gesichtspunkten die Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich eine Ausnahmevorschrift von der in zwei DBA normierten Grundregel, dass das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich dem Quellenstaat zusteht (vgl. Art. 13 Abs. 1 DBA Frankreich, Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich).

Hinweis:

Der Kl. erzielte im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seinen Familienwohns...