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IWB Nr. 12 vom Seite 401

Weitere Treaty Overrides aufgrund des AmtshilfeRLUmsG

Dr. Stephan Salzmann

Durch den Vermittlungsausschuss vom feierte das Anfang 2013 gescheiterte JStG 2013 in Gestalt des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes Wiederauferstehung. Es wurden fast alle Vorschläge des Vermittlungsausschusses vom zum JStG 2013 wortgleich wieder aufgegriffen. Dies gilt auch für die verfehlten „Nachbesserungen” des § 50d EStG sowie die Einfügung eines neuen § 50i EStG. Dadurch kommt es zu weiteren Treaty Overrides.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neuregelung der Gesetzeskonkurrenz zwischen § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG

[i]Ungeklärtes Verhältnis zwischen § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStGHintergrund der vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Neufassung des § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG ist die fehlende Systematik der diversen unilateralen Abwehrklauseln gegen die „missbräuchliche” Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unbeschränkt Steuerpflichtiger sieht § 50d Abs. 8 EStG einen Rückfall des Besteuerungsrechts trotz abkommensrechtlicher Freistellung vor, wenn dem Steuerpflichtigen nicht entweder der Nachweis gelingt, dass der zur Besteuerung berechtigte (andere) Abkommensstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die dort festgesetzte Steuer tatsächlich entrichtet wurde.

[i]Fragwürdiger Nachbesserungsversuch des Gesetzgebers und RückwirkungMit Rückwirkung für alle noch nicht bestand...