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BFH 24.4.2013 II R 17/10, NWB 26/2013 S. 2044

Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten. (2) Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an einer im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum unmittelbar an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft lässt diese nur dann fiktiv zu einer neuen Gesellschafterin werden, wenn sich in diesem Zeitraum deren Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.

Anmerkung:

Der BFH hat die Verwaltungsauffassung verworfen, die bei mittelbarer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse danach differenziert, ob an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft wiederum Personen- oder Kapitalgesellschaften beteiligt sind (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom BStBl 2010 I S. 245