Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausbau der Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern
[i] BR-Drucks. 329/13 (B)Der Bundsrat hat am der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a EStG auf das Bundeszentralamt für Steuern zugestimmt. Die Verordnung bestimmt den Zeitpunkt für den Übergang der Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige auf den . Damit wird ein Beschluss der Zweiten Föderalismuskommission – Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – aus dem Jahr 2009 umgesetzt.