Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist sofort abziehbarer Aufwand
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Stellt die durch eine qualifizierte Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöste Grunderwerbsteuer eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar, oder liegen insoweit aktivierungspflichtige nachträgliche Anschaffungskosten des Grundbesitzes der Personengesellschaft vor?
Beim BFH sind folgende Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-38762