Arbeitshilfe - Stand: 04.12.2013

Anwendung des DBA-Frankreich bei einer Abfindung - Abgrenzung zwischen dem Abkommenswortlaut des § 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen und des Art. 13 Abs. 1 S. 1 DBA-Frankreich

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Steht Deutschland als Ansässigkeitsstaat oder Frankreich als vormaligem Tätigkeitsstaat und Sitz des Arbeitgebers das Besteuerungsrecht für eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung zu?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-38751