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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 55/13

Gesetze: BGB § 2065 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die "sich bis zu meinem Tode um mich kümmert", ist nichtig.

Fundstelle(n):
DNotZ 2013 S. 788 Nr. 10
ErbBstg 2013 S. 220 Nr. 9
ErbStB 2014 S. 11 Nr. 1
NJW 2013 S. 2977 Nr. 40
NJW 2013 S. 6 Nr. 28
AAAAE-37982

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