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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 54/12

Gesetze: EisenbahnerVO § 11; SGB VI § 256a Abs. 2 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 256a Abs 2 Satz 3 SGB VI setzt die Fiktion einer Beitragszahlung zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung für den Zeitraum vom bis zum ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis mit der Deutschen Reichsbahn von 10 Jahren zum voraus.

Fundstelle(n):
AAAAE-37969

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