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NWB Nr. 26 vom Beilage Seite 14

Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Wolfgang Rausch

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 1 zu NWB Heft 26/2013.

Der Gesetzgeber hat (durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, BGBl 2011 I S. 2131) mit dem Veranlagungszeitraum 2012 die Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Zwar gibt es nun nicht mehr die „erwerbsbedingten” Kinderbetreuungskosten, die wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die Einkünfte gemindert haben, dafür entfällt die komplizierte Beurteilung, wer in welchen Fällen Kinderbetreuungskosten absetzen kann.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAA-57064 der infoCenter-Beitrag „Kinderbetreuungskosten” aufrufbar.

Unter welchen Voraussetzungen können Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden?

[i]Keine Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten BetreuungskostenAuf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 nicht mehr an. Unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern können Kinderbetreuungskosten einheitlich bis zum 14. Lebensjahr des Kindes abgesetzt werden. Die sonstigen Voraussetzungen haben sich nicht geändert.

  • Es muss sich um ein Kind i. S. des § 32 Abs. 1 EStG handeln,

  • das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört,

  • das...

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