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Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bei Einnahmen-Überschussrechnung
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I. Begriff der regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben
Bei „regelmäßig [i]Wiederholung der Zahlungen in bestimmten Zeitabständenwiederkehrenden Ausgaben” handelt es sich um Zahlungen, die aufgrund von bestehenden Rechtsverhältnissen wiederkehrend zu leisten sind, z. B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Als „wiederkehrend” werden solche Einnahmen bzw. Ausgaben verstanden, die nach den ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen grundsätzlich am Beginn oder Ende des Kalenderjahres „zahlbar” sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören. [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 13. Aufl., Herne 2012Merkmal für die wiederkehrenden Ausgaben ist, dass sie sich aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, d. h. nach bestimmten Zeitabschnitten und in bestimmten Zeitabständen ? wenn auch nicht immer in gleicher Höhe ? wiederholen.
Als [i]Definition „kurze Zeit”kurze Zeit im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH in der Regel ein Zeitraum bis zu zehn Tagen, also die Zeit vom 22. 12. bis 10. 1., anzusehen.
II. Beurteilung von Umsatzsteuerzahlungen
In [i]Finanzverwaltung schließt sich dem BFH anseiner Entscheidung vom - XI R 48/05 stellt sich der BFH auf den Standpunkt, da...