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Lohn und Gehalt | BMF zu Zusatzleistungen des Arbeitgebers
Das BMF nimmt zu Zusatzleistungen des Arbeitgebers Stellung, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” geschuldet werden. Derartige Leistungen können in bestimmten Fällen steuerfrei sein (z. B. Kinderbetreuungsleistungen nach § 3 Nr. 33 EStG) oder pauschal besteuert werden (z. B. Fahrtkostenzuschüsse nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).
[i]Abweichung des BMF zugunsten der ArbeitnehmerDas BMF weicht in seinem Schreiben zugunsten der Arbeitnehmer von der neuen BFH-Rechtsprechung ab. Der BFH verlangt nämlich, dass die Zusatzleistung freiwillig erbracht wird ; die Zusatzleistung darf also nicht arbeitsvertraglich geschuldet sein.
[i]Zusatzleistung muss lediglich „hinzukommen”Nach dem BMF reicht es hingegen auch weiterhin aus, dass die Leistung des Arbeitgebers zweckbestimmt ist und zu dem bisherigen Arbeitslohn hinzukommt. Unter diesen Voraussetzungen ist es also unschädlich, wenn die Zu...