Aufgabe des Bekanntgabewillens durch die Behörde
vor Absendung des Bescheides – kein Investitionsabzugsbetrag
im Jahr der Anschaffung/Herstellung
Leitsatz
1. Hat die Behörde die
Aufgabe des Bekanntgabewillens vor Absendung des ersten Bescheides
eindeutig dokumentiert, so bedarf es keiner Änderungsvorschrift
für den Erlass eines neuen Bescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen,
da es sich bei dem neuen Bescheid um den Erstbescheid handelt.
2. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung
eines beweglichen Wirtschaftsgutes ist die Inanspruchnahme eines
Investitionsabzugsbetrages für dieses Wirtschaftsgut nicht
mehr möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 9 Nr. 49 DStRE 2014 S. 297 Nr. 5 EFG 2013 S. 1211 Nr. 15 EStB 2013 S. 380 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2013 S. 747 JAAAE-37778
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