Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers – Anspruchskonkurrenz nach Art.68 EGV Nr. 883/2004 – Berechtigung
bei Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der Kindesmutter in Polen – Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV
Nr. 987/2009
Leitsatz
Ein in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer mit polnischer Staatsangehörigkeit hat für seine bei der Kindesmutter in Polen
lebenden Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesmutter in Polen kein Anspruch auf Familienleistungen zusteht und deshalb
eine Anspruchskonkurrenz i.S.d. des Art.68 EGV Nr. 883/2004 mit dem deutschen Kindergeldanspruch nicht besteht..
Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der in Polen lebenden Kindesmutter nicht entgegen,
da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1
EStG anspruchsberechtigte Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009 bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber
unter Hinweis auf die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt eines nicht im Beschäftigungsland wohnenden Familienangehörigen
zu versagen.
Fundstelle(n): YAAAE-37747
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