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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 04 | Beschränkte Steuerpflicht: Neuer Pauschalsteuersatz für Künstler

Das BMF hat den Pauschalsteuersatz für in Deutschland kurzfristig abhängig beschäftigte ausländische Künstler angepasst. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 20 % der Einnahmen, wenn der Künstler die Lohnsteuer trägt. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag, beträgt die Lohnsteuer 25,35 %; sie beträgt 20,22 %, wenn der Arbeitgeber nur den Solidaritätszuschlag übernimmt. Dies gilt erstmals für Einnahmen, die nach dem zufließen.

Für Künstler aus dem Ausland, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten besondere Regeln. Und zwar dann, wenn für einen kurzen Zeitraum eine nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen wird.

Ein typisches Beispiel sind ausländische Schauspieler, die in Deutschland ein Gastspiel in einem Theater geben. Oder bei einer Film- und Fernsehproduktion mitwirken. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, kann der deutsche Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Voraussetzung ist erstens: Der Künstler ist nichtselbständig tätig. Und zweitens: Er wird vom Arbeitgeber nur kurzfristig beschäftigt, höchstens für sechs zusammenhängende Monate.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt...