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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 22 | Kinderbetreuungskosten: Interessante Verfahren zum alten Recht beim BVerfG und beim BFH

Mitte 2012 hatte der BFH entschieden, dass es verfassungsgemäß ist, dass der Abzug von Kinderbetreuungskosten nach altem Recht bis 2011 vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen abhängig gemacht wurde. Gegen dieses Urteil ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Zudem muss der BFH präzisieren, ob eine Ausnahme gilt, wenn viele minderjährige Kinder zum Haushalt gehören.

Seit 2012 gelten neue Regeln, was die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten angeht. Heute möchten wir Sie auf zwei Verfahren aufmerksam machen, die jetzt noch zum alten Recht anhängig geworden sind.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hatte der Bundesfinanzhof entschieden: Es ist verfassungsgemäß, den Abzug von Kinderbetreuungskosten abhängig zu machen vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen der Eltern. Wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder eine längerfristige Erkrankung. Bei einer Alleinverdiener-Ehe war daher grundsätzlich der Abzug von Betreuungskosten nicht möglich. Eine Ausnahme galt nur für Kindergartenkinder im Alter von drei bis fünf Jahren. Bei jüngeren und älteren Kindern blieb nur die Steuerv...