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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 662

Die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht

Thomas Meurer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-37197 Nach § 19 UStG wird bei einem sog. Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht erhoben. D. h., diese Personengruppe ist grundsätzlich nicht von der Umsatzbesteuerung betroffen. Zu den Voraussetzungen des § 19 UStG zählen insbesondere die Umsatzgrenzen des Vorjahres (17.500 €) und des laufenden Kalenderjahres (voraussichtlich 50.000 €). Ein Kleinunternehmer kann darüber hinaus selbst entscheiden, ob er dennoch der Regelbesteuerung unterliegen möchte (Option). Sowohl im Hinblick auf die Umsatzgrenzen als auch bei der Optionsmöglichkeit treten in der Praxis regelmäßig Probleme auf, wenn die bisherige unternehmerische Tätigkeit erweitert oder eingestellt und später ein ggf. anderes Unternehmen ausgeübt wird.

Ausführlichen Beitrag .

Kleinunternehmerregelung

Die für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird von im Inland ansässigen Unternehmer nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Prognose zu Beginn des Jahres entscheidend

[i]Anwendung § 19 UStG entscheidet sich zum JahresanfangBei der Grenze von 50.000 € für das laufende Kalenderjahr kommt es darauf an, ob der Unternehm...BStBl 1995 II S. 562