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Einkommensteuer | Aufwendungen für Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, kann für seine Aufwendungen nach dem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen gem. § 35a Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen. Das Finanzamt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, die Prüfung sei mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar. Dem folgte das Finanzgericht nicht, [i]infoCenter „Haushaltsnahe Dienstleistungen” NWB UAAAC-33985 da die Dichtheitsprüfung eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung sei.
Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: ).