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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet
Änderungen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
[i] Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2012, ISBN: 978-3-482-63881-7Das am vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BT-Drucks. 17/13535) befasst sich vorrangig mit der Verbraucherinsolvenz und dem Restschuldbefreiungsverfahren im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Der Weg in die Verbraucherinsolvenz bleibt für den Schuldner unverändert aufwendig. Hinsichtlich der Verfahrensabwicklung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren dem Regelinsolvenzverfahren angeglichen. Das Restschuldbefreiungsverfahren kann sich von sechs, in Fällen der überobligatorischen Gläubigerbefriedigung auf drei und bei Massekostendeckung auf fünf Jahre verkürzen. Das System der Versagungsgründe wird geringfügig modifiziert. Formelle Hürden für Versagungsanträge von Gläubigern werden abgebaut. Daneben gibt es eine Vielzahl mehr oder weniger relevanter Detailregelungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in
I. Gesetzgebungsprozess
[i]Viel diskutiertEin Referentenentwurf vom (ZIP 2012 S. 193) enthielt noch verhältnismäßig weitreichende Änderungen, wie beispielsweise die Übertragung der Zuständigkeit in Verbraucherinsol...