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NWB Nr. 25 vom Seite 2032

Ja hat man denn nie seine Ruhe?

„Der Anordnung des Gerichts ist Folge zu leisten”. Diesen Satz kennt fast jeder, wenn auch meist aus Gerichtsverhandlungen im Fernsehen. Ein – vorwiegend erboster – Richter untermalt den Satz mit dem obligatorischen Schlag mit einem Richterhammer. Angeklagter, Verteidiger und Fernsehzuschauer erstarren in Ehrfurcht. – Im Fall der Einsendung von einem unserer Leser bleibt diese Fiktion jedoch weit hinter der Realität zurück. Im „wahren Leben” geht die Weisungsbefugnis des Gerichts offenbar viel weiter: So haben offensichtlich selbst Verstorbene den Anordnungen eines Amtsgerichts Folge zu leisten.

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