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Körperschaftsteuer | Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen
Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt (Bezug: § 27 Abs. 1, 2 und 5 Satz 4 KStG i. d. F. des SEStEG; Art. 3 Abs. 1 GG).
Nach § 27 Abs. 1 KStG i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom (SEStEG, BGBl 2006 I S. 2782, BStBl 2007 II S. 4) hat eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto, dem steuerliches Einlagekonto, auszuweisen. Das steuerliche Einlagekonto ist ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs...