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Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen eine Aufsichtsratswahl
Nachdem der Kl., Aktionär der Beklagten, Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Wahl zum Aufsichtsrat erhoben hatte, waren die Aufsichtsräte von ihren Ämtern zurückgetreten. Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, das Rechtsschutzbedürfnis sei durch die Rücktritte entfallen. Dem trat der BGH entgegen und stellte fest, dass das nur der Fall sei, wenn die Nichtigerklärung keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mehr haben kann. Solche Auswirkungen kann die Nichtigerklärung jedoch haben, wenn die Mitwirkung der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder für das Zustandekommen eines Aufsichtsratsbeschlusses, die Ablehnung eines Beschlussantrags oder die Beschlussfä...