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EFRAG lehnt ED/2013/5 ab
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat zeitnah zur Veröffentlichung des ED/2013/5 bereits ihre Stellungnahme abgegeben. Die im ED vorgeschlagenen Neuregelungen i. S. eines Übergangsstandards, solange bis das Projekt zur Preisregulierung beendet ist, unterstützt die EFRAG nicht. Folgende Gründe werden angeführt:
Lack of comparability: Die Vergleichbarkeit zwischen a) Unternehmen, die den ED anwenden, und b) denjenigen Unternehmen, die bereits IFRS-Anwender sind oder den ED nicht in Anspruch nehmen, ist nicht gewährleistet.
No short-term interim standard: Die Gewährung eines Rechts der Fortführung früherer Bilanzierungsmethoden auf eine unbestimmte Zeit für IFRS-Erstanwender i. S. einer Übergangslösung ist missverständlich. Die ...