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Einkommensteuer | Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern
Nach dem war die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangs- oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des , BStBl 2011 II S. 176, nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit ).
Die Herabsetzung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung in § 52 Abs. 40 Satz 7 EStG ist hinzunehmen, nachdem auch das BVerfG durch Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde indirekt die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen bejaht hat. Bei dieser Rechtslage sollte ab...