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Erbschaftsteuer | Keine Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern
Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können nach dem unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden.
Die Klägerinnen, die ihren Bruder beerbten, wollten erbschaftsteuerrechtlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gleichgestellt werden, weil sie mit ihrem verstorbenen Bruder eine „Lebensgemeinschaft” gebildet haben.