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BMF 24.05.2013 IV C 1 - S 2204/12/10003, NWB 24/2013 S. 1866

Einkommensteuer | Besteuerung von American Depository Receipts (ADR) auf inländische Aktien

Mit nimmt die Finanzverwaltung zur Besteuerung von sog. ADR-Programmen Stellung. Diese weisen die Besonderheit aus, dass dem ADR-Inhaber die Aktionärsstellung vermittelt wird. Vorab wird die Funktionsweise dieser Programme dargestellt. Danach sind ADR Hinterlegungsscheine auf inländische Aktien, die durch Emittenten in den USA aufgelegt und verbrieft werden. Anschließend geht das Schreiben auf die steuerliche Behandlung beim ADR-Inhaber und auf den Steuerabzug ein. Die ADR-Inhaber versteuern die Dividende, auf welche auch Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Die Steuerbescheinigung muss auf Euro-Beträge lauten. Zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und zur Verlustverrechnung wird auf das (BStBl 2011 I S. 625) v...