Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines
Organträgers durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter der
Organgesellschaft
Leitsatz
Die Zahlung der Organgesellschaft auf die werthaltige Umsatzsteuerschuld der Organträgerin ist als Tilgung einer fremden
Verbindlichkeit anzusehen.
Obwohl nach der Rechtsprechung des BGH der Haftungsanspruch nach § 73 AO trotz Subsidiarität zugleich mit dem Steueranspruch
gegen den Organträger entsteht, ist nicht davon auszugehen, dass die Zahlung der Organgesellschaft und späteren Insolvenzschuldnerin
auf eine eigene Verbindlichkeit erfolgt und das FA demnach als Insolvenzgläubiger anzusehen ist, dessen gesicherter oder befriedigter
Vermögensanspruch insolvenzrechtlich angefochten werden könnte.
Die Auszahlung einer Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt aufgrund einer Insolvenzanfechtung und eines irrtümlich angenommenen
Anfechtungsgrundes an den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft führt nicht zur Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs
der Organträgerin.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1084 Nr. 13 DAAAE-36688
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