Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten –
Voraussetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile –
Vermögensverwaltung als Erwerbstätigkeit
Leitsatz
Die bloße Vermögensverwaltung
durch einen Elternteil in Gestalt der Erzielung von Einkünften aus
Kapitalvermögen sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften stellt keine
Erwerbstätigkeit i.S.d.
§ 4f EStG dar.
Die gesetzlichen Vorschriften
zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Jahr 2008 genügten den
verfassungsrechtlichen Anforderungen (Anschluss an
,
BStBl II 2012, 816).
Eine „größere Zahl
minderjähriger Kinder” i.S.d.
,
BStBl II 2012, 816, die eine steuerliche
Berücksichtigung der Betreuungskosten zwingend erforderlich machen würde, ist
bei einer Anzahl von drei Kindern mangels einer untypischen besonderen
Betreuungssituation noch nicht erreicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2013 S. 1412 Nr. 23 EFG 2013 S. 675 Nr. 9 EStB 2013 S. 231 Nr. 6 StBW 2013 S. 583 Nr. 13 SAAAE-36670
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