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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 259/10

Leitsatz

Leitsatz:

Krankengeld wird grundsätzlich abschnittsweise gewährt. Dabei ist grundsätzlich derjenige Versicherungsschutz maßgebend, der zum konkreten Zeitpunkt der jeweiligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit besteht.

Fundstelle(n):
ZAAAE-36445

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