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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 24 KA 43/10 KL

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Klage auf Aufnahme eines Medizinproduktes in die Arzneimittelrichtlinie ist als Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, Abs. 4 und 5 SGG statthaft.

2. Das Verfahren auf Aufnahme eines Medizinproduktes in die Arzneimittelrichtlinie ist ein (Einzel-)Medizinprodukt bezogenes Verfahren, kein Wirkstoff bezogenes.

3. § 31 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz i. V. m. § 34 Abs. 6 Satz 2 SGB V schränken den Amtsermittlungsgrundsatz ein.

Fundstelle(n):
FAAAE-36443

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