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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 276/10

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bezahlung für eine vollstationäre Behandlung (koronare Bypassoperation) der bei der Rechtsvorgängerin der heutigen Beklagten, der AOK Brandenburg, Versicherten Frau G T (=Versicherte) in der Zeit vom 10. Dezember 2007 bis 21. Dezember 2007 in Höhe von 9.786,72 Euro.

Fundstelle(n):
MAAAE-36432

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