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Vermögenstrusts
Schenkungsteuerliche Konsequenzen bei Auflösung und Vermögensauskehrung im Zuge einer Selbstanzeige
Vermögenstrusts galten einst als begehrtes Erbschaftsteuersparmodell. Bis März 1999 waren Vermögensübertragungen schenkungsteuerfrei. Als Begünstigte an dem Trustvermögen können beliebige Personen eingesetzt werden. Der Tod des Trustgründers (Settlor) löst keine erbschaftsteuerlichen Konsequenzen hinsichtlich des sich im Trust befindlichen Vermögens aus. Mit anderen Worten: Wird der Trust niemals aufgelöst, fällt auch niemals eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Mit diesem Argument wurde Mitte der 90er Jahre verstärkt geworben. Trusts galten einst als „undurchschaubar“.
Dass sich dies geändert hat, zeigt nicht nur die jüngste Veröffentlichung von Offshore-Leaks. Auch neue Geldwäschegesetze und Sorgfaltspflichten für die Kreditwirtschaft haben die einst diskreten Vermögenstrusts transparent gemacht. Dies mag einer der Gründe sein, weshalb sich die heranwachsende Erbengeneration in der Rolle der Begünstigten solcher Trusts mehr und mehr entschließt, diese Vermögensmassen aufzulösen. Welche schenkungsteuerlichen Konsequenzen eine solche Auflösung im Einzelnen hat, wird im nachfolgenden Beitrag erläutert.