Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2014

Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen einander nahe stehenden Personen - § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG 2009 verfassungsgemäß

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Verstößt die Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2009, wonach der Abgeltungssteuersatz auf Kapitalerträge aus Schuldverhältnissen zwischen einander nahe stehenden Personen keine Anwendung findet, gegen den in Art. 3 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz und den durch Art. 6 GG angeordneten Schutz von Ehe und Familie? - Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der „einander nahe stehenden Personen”?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
TAAAE-36285