Liquidation der Tochtergesellschaft - § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG
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Verstößt § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für den Fall der Liquidation der Tochtergesellschaft gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und somit gegen Art. 3 GG und ist daher verfassungswidrig? - Ist für die Beurteilung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG auf den Zeitpunkt der Darlehenshingabe oder - wie von der Vorinstanz entschieden - auf den Zeitpunkt der Gewinnminderung abzustellen? - Verstößt die Vorschrift gegen das Vertrauensschutzprinzip und somit gegen Art. 20 Abs. 3 GG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-36262