Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als
außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten
britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang
stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche
Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig,
soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen
Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig
oder ohne Aussicht auf Erfolg war, die Höhe der vereinbarten
Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen sind und
keine Kostenerstattung erfolgt.
Gegen den (BStBl I 2011,
1286).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 41 DStRE 2013 S. 1426 Nr. 23 EFG 2013 S. 1127 Nr. 14 EStB 2013 S. 383 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2013 S. 1794 EAAAE-36238
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