Kein Vorsteuerabzug bei unvollständiger Angabe der tatsächlich abrechneten Lieferungen in einer Rechnung
Leitsatz
1. Rechnungen erfüllen die Anforderungen an ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Abrechnungspapier nicht, wenn sie unzutreffende
Angaben über den Umfang der vom Rechnungsaussteller abgerechneten Lieferungen bzw. Leistungen enthalten und damit gegen §
14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verstoßen.
2. Daher berechtigt eine die Lieferung von nur zwei Fahrzeugen benennende Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug, wenn zur Überzeugung
des Gerichts feststeht, dass tatsächlich auch die Lieferung eines weiteren Fahrzeugs an ein dem Rechnungsempfänger nahestehendes
Unternehmen mitabgerechnet worden ist und zu deutlich höheren Preisen für die zwei in der Rechnung erwähnten Fahrzeuge geführt
hat, und wenn diese Abrechnung des weiteren Fahrzeugs in der streitigen Rechnung nicht erwähnt worden ist.
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 585 Nr. 13 RAAAE-36225
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