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Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-36113 Steuerfahndungsstellen setzen in den letzten Jahren verstärkt Flankenschutzfahnder ein, die ohne Vorankündigung und ohne Durchsuchungsbeschluss erscheinen, um steuerliche Sachverhalte, wie z. B. Wohnungsvermietungen unter Angehörigen, Arbeitszimmer oder doppelte Haushaltsführung, zu überprüfen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Kernaussagen des BFH-Urteils vom 4. 12. 2012 - VIII R 5/10 NWB UAAAE-29041
[i]Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und SteuerfahndungAus dem Urteil ergeben sich Hinweise auch für die etwaige Unverhältnismäßigkeit eines Flankenschutzeinsatzes im Einzelfall. Ein von der Steuerfahndung gestelltes Auskunftsersuchen ist nach BFH-Ansicht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn es
den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird,
hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und
mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.
Konsequenzen für die Praxis
[i]BFH-Urteil vom 4. 12. 2012 begrenzt den FlankenschutzDieses Urteil hat Folgen für die Praxis:
Die Unterscheidung zwischen dem steuerlichen und strafprozessualen Verfa...