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Einkommensteuer | Ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Der 9. Senat des ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG i. V. mit § 8 Abs. 1, § 8a Abs. 1 KStG) im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 GG) und das Gebot der Verhältnismäßigkeit geäußert. In seiner Begründung führt das FG Münster aus, dass die Zinsschranke, die insbesondere eingeführt worden ist, um missbräuchliche konzerninterne Gewinnverlagerungen zu verhindern, in ihrer Wirkung weit über die Fälle missbräuchlicher Gestaltungen hinaus gehe. Sie führe auch im Bereich üblicher Fremdfinanzierungen zu erheblichen Belastungswirkungen bzw. einer Substanzbesteuerung, die besonders die Situation insolvenzbedrohter Unternehmen verschlechtern könne.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Recht...