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Lohnsteuer | Kein Arbeitslohn bei Gesellschafter-Geschäftsführer durch Gutschrift von Arbeitszeit auf Zeitwertkonto
Nach dem führen Gutschriften auf einem Zeitwertkonto auch beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. In seiner Begründung führt das Finanzgericht aus, dass die Gutschriften auf einem Zeitwertkonto bei den Arbeitnehmern erst in der Freistellungsphase zu einem Lohnzufluss führen, denn erst dann könnten diese über die entsprechenden Beträge wirtschaftlich verfügen. Dies gelte auch für die Geschäftsführer. Zwar hätten diese es aufgrund ihrer Stellung in der Hand, sich fällige Beträge auszahlen zu lassen. Allerdings würden die zur Einzahlung bestimmten Beträge durch eine – wie im Modell im Streitfall beabsichtigt – vorab geschlossene, zivilrechtlich wirksame Vereinbarung über die Ansammlung ...