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EÜR: Pflicht zur elektronischen Übermittlung
Seit dem Wirtschaftsjahr 2011 müssen auch Freiberufler oder Selbständige die EÜR elektronisch mit den amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an das Finanzamt senden.
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, etwa wenn ein Mandant keinen Computer besitzt.