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Kontopfändung: Höhere Freigrenzen ab Sommer
Ab Sommer 2013 wird es höhere Freigrenzen für Kontopfändungen geben. Der nicht pfändbare Grundbetrag steigt von bisher 1.028,89 € auf 1.045,04 €.
Müssen unterhaltspflichtige Personen versorgt werden, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 393,39 € (bisher: 387,22 €). Für jede weitere Person sind 219,12 € (215,73 €) vorgesehen.