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Prepaid-Vertrag: Guthaben darf nicht ins Minus rutschen
Wenn ein Kunde mit seinem Mobiltelefon die vorab gezahlte Prepaid-Summe abtelefoniert hat und er danach dennoch weitertelefonieren kann, muss er den zu viel telefonierten Betrag nicht begleichen.
Entsprechende Klauseln in den AGBs von Anbietern haben die Landgerichte München und Frankfurt/M. für unwirksam erklärt (vgl. , und LG Frankfurt/M., Urteil vom - 2-24 O 231/12).
Wichtig: Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig!