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Telefonvertrag: Teilkündigungen nicht zulässig
Telefonanbieter dürfen einzelne Teile eines Vertrags für einen Festnetzanschluss nicht von sich aus kündigen.
Beispielsweise kann eine Flatrate für kostenlose Auslandstelefonate, die als Zusatzoption gebucht wurde, nur gekündigt werden, wenn der gesamte Vertrag aufgelöst wird.
Mögliche Klauseln zu Teilkündigungen in den AGBs sind nach Ansicht des Landgerichts Hamburg unzulässig (vgl. Urteil vom - 312 O 170/12).