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NWB BB 6/2013 S. 164

Wichtige Änderungen im Mietrecht

Am ist die Mietrechtsreform in Kraft getreten. Sie besagt u. a., dass Mieter im Falle einer energetischen Sanierung des Hauses in den ersten drei Monaten nach der Maßnahme die Miete nicht mehr kürzen dürfen. Außerdem können Vermieter Räumungen einfacher durchsetzen.

Zudem haben die Länder die Möglichkeit, zu beschließen, dass die Obergrenze für Mietpreiserhöhungen auf 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt wird.