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Stellenausschreibung: Potenziell diskriminierende Begriffe vermeiden
Auch wer bei einer Stellenausschreibung die relativ harmlosen Begriffe „Berufsanfänger” oder „Young Professionals” verwendet, muss damit rechnen, dass er wegen Altersdiskriminierung verklagt wird. Zumindest dann, wenn er ältere Bewerber ablehnt (vgl. NWB OAAAE-33608).