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Geschäftsessen: Anforderungen an Bewirtungsbelege
Fällt bei einem Geschäftsessen die Rechnung höher aus als 150 €, müssen auf dem Bewirtungsbeleg auch Name und Anschrift des bewirtenden Steuerpflichtigen aufgeführt werden (vgl. NWB EAAAE-16636).
Um Probleme bzw. unnötige Wartezeiten bei der Rechnungsstellung zu vermeiden, sollten Mandanten dem Restaurant im Vorfeld mitteilen, dass sie eine solche Rechnung benötigen und die notwendigen Daten vorab bereitstellen.