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Bei Unterdeckung der Handelsbilanz keine Hinweispflicht des Steuerberaters
Der BGH hat am entschieden, dass einen Steuerberater einer GmbH bei einem üblichen Dauermandat keine Hinweispflicht zur Erstellung einer Überschuldungsbilanz zur Überprüfung der Insolvenzreife trifft, wenn eine negative Handelsbilanz vorliegt.
Die GmbH hatte kurz vor der Stellung des Insolvenzantrags Darlehen des Geschäftsführers (GF) in Höhe von 265.000 € zurückgezahlt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens forderte der Insolvenzverwalter den GF auf, Schadensersatz gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. in entsprechender Höhe zu leisten. Mangels Zahlungsfähigkeit des GF schlossen der Insolvenzverwalter und der GF einen Vergleich, und der GF trat einen vermeintlich gegen den Steuerberater der GmbH bestehenden Schadensersatzanspruch wegen Nichthinweisung auf die mögliche insolvenzrechtliche Überschuldung und die Au...