BFH - VIII R 31/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, KStG § 32a Abs 1, KStG § 34 Abs 13c, GG Art 20 Abs 2 S 2, GG Art 3
Rechtsfrage
Hätte der vom FA nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderte Einkommensteuerbescheid, in welchem eine streitige vGA bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eines alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH angesetzt wurde, auch nach der Vorschrift des § 32a Abs. 1 KStG geändert werden können, obwohl eine Änderung des Steuerbescheids der Körperschaft unterbleibt, weil sich die Berücksichtigung der vGA wegen der Kompensation mit anderen Feststellungen gemäß § 177 AO nicht auf die Höhe der festgesetzten Steuer auswirkt? - Ist die Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG im Streitjahr 2001 möglich oder ist die Regelung des § 34 Abs. 13c KStG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip verfassungswidrig?
Änderungsmöglichkeit; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verfassung
Fundstelle(n):
BAAAE-36064